Urheberrecht InfoKunst-Malerei.info weist darauf hin, dass Bilder gelinkter Websites möglicherweise urheberrechtlich geschützt sind. Dies betrifft auch durch Bildsuchmaschinen angezeigte Bilder, Malvorlagen und Ausmalbilder. bundesrecht.juris.de Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, Bundesministerium der Justiz § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch"(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.......zur Veranschaulichung des Unterrichts in Schulen, in nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie in Einrichtungen der Berufsbildung in der für die Unterrichtsteilnehmer erforderlichen Anzahl ... ", Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, Bundesministerium der Justiz, § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch, (1) und (3) 1. bundesrecht.juris.de § 53 |
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